Leistungen

Leistungen

Unsere Sorglospakete

Die Sorglospakete sind eine Ergänzung zu den bereits bestehenden Angeboten unseres Pflegedienstes und müssen privat bezahlt werden, da es im Bereich der Pflegekassenleistungen keine Versorgung dieser Art gibt.

Sie wurden aufgrund erhöhter Nachfrage ins Leben gerufen und werden dankbar von unseren Patienten genutzt.

Zudem werden diese in regelmäßigen Abständen bearbeitet, um uns immer der aktuellen Nachfrage anzupassen.

Pflegeleistungen nach dem Leistungskatalog SGB XI

Die Kranken – und Seniorenpflege nach dem Leistungskatalog SGB XI fällt in den Bereich der Pflegekasse und wird somit unter Berücksichtigung der vorhandenen Pflegegrade abgerechnet.

 

 

Die neuen Leistungen in den 5 Pflegegraden (PG) im Überblick
Gültig ab 01.01.2017

 

 

Pflegegrad 1


Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27)

Pflegegrad 2
Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5)

Pflegegrad 3
Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70)

Pflegegrad 4
Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90)

Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (ab 90)


Die Versicherten können nach Genehmigung durch die Pflegekasse zwischen Geldleistung, Sachleistung und Kombinationsleistung wählen.

 

Geldleistung:

Die Pflege wird ohne Hilfe eines professionellen Pflegedienstes von der bei der Pflegekasse gemeldeten Pflegeperson vollständig übernommen.

 

Sachleistung:

Die Pflege wird ausschließlich von einem professionellen Pflegedienst übernommen.

 

Kombinationsleistung:

Die Pflege wird von einem professionellen Pflegedienst in Zusammenarbeit mit der bei der Pflegekasse gemeldeten Pflegeperson übernommen. Hierbei wird das Pflegegeld prozentual berechnet und vergütet.

 

 

 


Die neuen Leistungen in den fünf Pflegegraden (PG) im Überblick

(ab 01.01.2017)


Hauptleistungsbeiträge
im PSG II in Euro

PG1

PG2

PG3

PG4

PG5
Geldleistung ambulant   316 545 728
901

Sachleistung ambulant
  689 1298 1612
1995


Entlastungsbetrag ambulant

(zweckgebunden)


125 125 125 125
125

 

 

 

Wie erhalten Sie einen der fünf neuen Pflegegrade?

Wenn Sie ab 01.01.2017 für sich oder Ihren Angehörigen einen Pflegegrad beantragen, werden Sie bzw. Ihr Angehöriger nach dem neuen Prüfverfahren NBA („Neues Begutachtungsassessment“) begutachtet. Auf der Basis der festgestellten noch vorhandenen Selbstständigkeit der Betroffenen empfehlen die Gutachter einen der Pflegegrade 1, 2, 3, 4 oder 5.

Grundsatz der Einstufung in Pflegegrade: Je unselbstständiger die Gutachter einen Pflegebedürftigen einschätzen, einen umso höheren Pflegegrad empfehlen sie und umso mehr Leistungen der Pflegeversicherung kann er erhalten. Das letzte Wort, ob jemand einen Pflegegrad zugeteilt bekommt und entsprechende Pflegeleistungen erhält, hat die jeweilige Pflegekasse des begutachteten Antragstellers.

 

Die Begutachtungskriterien im Überblick

Im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) werden seit Anfang 2017 die folgenden sechs Bereiche begutachtet. Für jeden Pflegegrad gibt es in diesen sechs Bereichen Richtwerte, an denen sich die Begutachter bei der Bewertung richten können. Die Gutachter prüfen anhand der 6 Kriterien, wie selbstständig ein Hilf- und Pflegebedürftiger tatsächlich noch ist.

 

1) Mobilität
Inwiefern ist freie Bewegung (aufrechtes Sitzen, Gehen, Positionsveränderungen im Bett) möglich?

 

2) Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Können noch Entscheidungen gefällt, Orte und Personen erkannt, komplexe Handlungen durchgeführt werden?

 

3) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Gibt es motorische, (auto)aggressive Auffälligkeiten im Verhalten? Bestehen (irrationale) Ängste, Wahnvorstellungen, Depressionen?

 

4) Selbstversorgung
Inwiefern liegt die Fähigkeit vor, die Körperpflege, das An- und Auskleiden, die Ernährung etc. noch selbstständig zu vollziehen?

 

5) Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen
Wie viel Unterstützung ist im Bereich der krankheitsbedingten Anforderungen (z.B. bei der Medikamentengabe oder dem Verbandswechsel) notwendig?

 

6) Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Kann der Tagesablauf noch selbstständig gestaltet und an eventuelle Veränderungen angepasst werden? Wird mit anderen Menschen normal interagiert?

 

Die verschiedenen Einteilungsaspekte haben einen unterschiedlich hohen Einfluss auf die Einteilung in einen Pflegegrad.

Gewichtung der Begutachtungskriterien

Gewichtung begutachtungskriterien Pflegegrade

Die Einteilung wird, wie auch schon jetzt, von einem unabhängigen Prüfer seitens der Krankenkassen durchgeführt. Mit dieser Aufgabe betraut ist derzeit der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK).

 

Betreuende Tätigkeiten

Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

 

Seit 2015 können neben Angeboten der allgemeinen Anleitung und Betreuung auch zusätzliche Entlastungsleistungen in Anspruch genommen werden, die von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden können. Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die ambulant gepflegt werden, haben seit dem 01.01.2017 Anspruch auf einen einheitlichen Entlastungsbetrag von 125 € im Monat. Dieser kann ausschließlich zweckgebunden verwendet werden, z. B. für Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst. -> siehe Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI , wie z. B.

 

  • Unterstützung im Haushalt, insbesondere bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
  • Unterstützung bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags
  • Unterstützung bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfsmittel
  • Entlastung von Angehörigen in ihrer Eigenschaft als Pflegende.

 

Unsere ausgebildeten Betreuungskräfte gehen individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche des zu Betreuenden ein.

So variiert die Einzelbetreuung beispielsweise zwischen Spaziergängen, dem Ansehen von Familienalben als Training des  Langzeitgedächtnis und einer Runde „Mensch ärgere dich nicht ®“ zur Förderung der Konzentration.

Zudem bieten wir jeden Mittwoch einen Betreuungsnachmittag in unseren Büroräumlichkeiten an, bei dem gesungen, gespielt und viel gelacht wird.

Die Termine für dieses Jahr können Sie der Rubrik „Aktuelles“ entnehmen.

 

 

 

Verhinderungspflege

 

Sind Sie als Pflegeperson, die einen pflegebedürftigen Menschen mindestens ein halbes Jahr lang gepflegt hat, an der Pflege auf Grund einer Krankheit, aus privaten oder Urlaubsgründen verhindert, besteht für 42 Tage im Kalenderjahr ein Anspruch auf eine Verhinderungspflege.
Zur Entlastung der Pflegeperson kann diese auch stundenweise in Anspruch genommen werden, wenn diese aufgrund von Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen (z.B. Artztermin, Familienfeier, private Termine) verhindert ist.

 

Wir pflegen und umsorgen Ihren Angehörigen mit allergrößter Sorgfalt.

Beratende Tätigkeiten

Beratung und Anleitung pflegender Angehöriger

 

Seit Mai 2011 bieten wir einmal wöchentlich eine kostenlose und unverbindliche Pflegesprechstunde in unseren Büroräumlichkeiten in Moers - Kapellen an. Hier können sich Rat- und Hilfesuchende jeden Dienstag in der Zeit zwischen 9.30 und 11.00 Uhr von einer unserer qualifizierten Pflegefachkräfte rund um das Thema Pflege und Betreuung beraten lassen.

Zudem informieren wir Sie gerne über Pflegehilfsmittel und Unterstützungsangebote.

 

 

Pflegeberatung laut Pflegeversicherung

 

Übernehmen Sie als Angehöriger die Pflege Ihres zu pflegenden Angehörigen, muss der Pflegezustand des Patienten regelmäßig durch einen zugelassenen Pflegedienst überprüft werden. Die Häufigkeit der Besuche ist je nach Pflegegrad festgelegt.                                           

Dieser Besuch wird von der Pflegekasse zu 100% übernommen.

Unser Pflegedienst "WIR FÜR SIE GmbH" ist ein nach § 37 Abs. 3 SGB XI autorisierter Pflegedienst zur Durchführung des Beratungsbesuches laut der Pflegeversicherung.

 

 

Hilfestellung beim Ausfüllen von Anträgen

Eine Unzahl an Formularen gibt es auszufüllen, um unterstützend von Kranken- oder Pflegekassen Gelder zu beantragen.

Um Ihnen dieses zu erleichtern, stehen wir Ihnen gerne helfend zur Seite.

 

 

Pflegekurse und individuelle häusliche Schulungen

Sie haben sich entschlossen, die häusliche Pflege für einen lieben Menschen zu übernehmen?

Hier kann eine persönliche Pflegeberatung bei Ihnen zu Hause helfen.

Wir vermitteln Ihnen Hilfen, oder geben Ratschläge zu allen pflegerelevanten Fragen. In der häuslichen Schulung werden unter anderem elementare Kenntnisse im Bereich der Krankenbeobachtung, die richtigen Handgriffe, der Einsatz von Pflegehilfsmitteln und nicht zuletzt rückenschonendes Heben und Tragen bzw. Arbeiten vermittelt.  

 

Pflegerische Tätigkeiten

Kranken – und Seniorenpflege nach dem Leistungskatalog SGB XI

Wir bieten Ihnen eine professionelle Pflege unter Berücksichtigung

der Ressourcen Ihres zu Pflegenden mit dem Ziel einer stabilen

Lebensqualität. Sie haben die Möglichkeit unseren Pflegedienst

als Unterstützung hinzuzuziehen, oder aber auch uns mit der                                                    

vollständigen Versorgung zu beauftragen.

 

Den detaillierten Leistungskatalog können sie in der Rubrik Kosten einsehen.

 

 

Hauswirtschaftliche Versorgung

Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung haben Sie

die Möglichkeit uns mit der Reinigung der Wohnung,

als auch mit beispielsweise Kochen, Wäsche waschen und

Einkaufen zu beauftragen.                                                                                              

 

 

 

Behandlungspflege nach § 37 SGB V

Wir bieten:

  • Injektionen, Medikamentengabe
  • Dekubitusbehandlung, Wundverbände
  • Katheterwechsel, Stomaversorgung                        
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Kompressionswickel
  • Portkatheterversorgung, Infusionstherapie
  • Versorgung von PEG Sonden
  • und vieles mehr

Unsere Leistungen

Was dürfen WIR FÜR SIE tun?

 

 

Wir möchten dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen den Verbleib in der eigenen Wohnung so lange wie möglich zu erhalten.

 

  • Pflegerische Tätigkeiten
  • Beratende Tätigkeiten
  • Betreuende Tätigkeiten
  • Unser Sorglospaket

 

Wir bieten eine unverbindliche Beratung über unsere Leistungsangebote und Finanzierungsmöglichkeiten durch Pflegekasse, Krankenkasse und Sozialamt, sowie die Erstellung eines individuellen Kostenvoranschlages.

Unser Leistungsangebot wächst mit den Anforderungen unserer Patienten und wir sind stets bemüht, diesen gerecht zu werden.

Telefonnummern - Notruf

Verwaltung
0 28 41 - 90 3 90Mo-Fr 9-15 Uhr
24/7 Bereitschaft
0170 - 574 56 82Mo-Fr 15-9 Uhr
u. Sa-So
KARRIERE
0179 - 421 38 40
Rettungsdienst - Feuerwehr 
112
Ärztlicher Notdienst
116 117
Apotheken Notdienst
0180 - 5 93 88 88
Krankenwagen
19 222

Aktuelles auf einen Blick

Betreuungsnachmittag

Unser wöchentlicher Betreuungsnachmittag findet jeden Mittwoch von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr...

weiter lesen...